Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, welche Kopfkunst mit Auftraggebern, welche keine Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, (nachfolgend: Auftraggeber) schließt.

Sofern nicht anderweitig vereinbart, finden die nachfolgenden AGB in der jeweils gültigen Fassung – abrufbar unter agb.kopfkunst.net – auch auf alle zukünftigen Verträge mit den Auftraggebern Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber – z.B. im Rahmen von Einzelaufträgen – seine AGB verwendet und Kopfkunst diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Teil A: Agenturleistungen

01_ Geltungsbereich

Dieser Teil gilt für alle Leistungen von Kopfkunst, sofern es sich nicht um Internet-Dienstleistungen i.S.v. Teil B handelt.

02_Urheberschutz und Nutzungsrechte

02.1_Die Kopfkunst erteilten Aufträge stellen in der Regel Werkverträge dar. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk.

02.2_Die Arbeiten (Konzepte, Entwürfe, Texte, Zeichnungen, Fotografien etc.) von Kopfkunst sind als geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. An Vorarbeiten (z. B. Konzepten, Entwürfen) räumt Kopfkunst dem Auftraggeber ein vorrübergehendes Nutzungsrecht nur insoweit ein, als es zur Erfüllung des Vertragszwecks zwingend erforderlich ist (z. B. Auswahl eines Entwurfs). Nach der Auswahl eines Konzepts, Entwurf o. Ä., erlischt das Nutzungsrecht an allen Vorarbeiten.

02.3_Ohne die vorherige Zustimmung (Einwilligung) von Kopfkunst in Schriftform dürfen die Arbeiten von Kopfkunst, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.

02.4_Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen dürfen die Werke von Kopfkunst nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck in Bezug auf das konkrete Projekt, im vereinbarten Umfang verwendet werden.

02.5_Jede Art von Nutzung bedarf – soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht – der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Kopfkunst. Dieses gilt insbesondere für Reproduktionen, Nachauflagen, Mehrfachnutzung für ein anderes Produkt oder Nutzungen über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus. Diese weitergehende Nutzung ist zu vergüten und bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Liegt eine schriftliche Einwilligung von Kopfkunst nicht vor, ist die Nutzung unzulässig.

02.6_Findet eine unrechtmäßige Nutzung, d. h. eine Nutzung, in die Kopfkunst nicht ausdrücklich schriftlich eingewilligt hat, statt, so steht Kopfkunst zusätzlich das fünffache des zwischen den Parteien für vergleichbare Fälle üblicher Weise vereinbarten, in Ermangelung eines solchen des nach der allgemeinen aktuellen Preisliste gültige, hilfsweise der üblichen Nutzungsvergütung zu.

02.7_Über den Umfang der Nutzung steht Kopfkunst ein Auskunftsanspruch zu.

02.8_Auch die Übertragung der Nutzungsrechte – sei sie entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Einwilligung von Kopfkunst.

03_ Leistungsumfang

03.1_Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Öffentliche Äußerungen eines Herstellers, Kooperationspartners, deren Gehilfen oder von Kopfkunst werden nur Bestandteil der vertraglichen Leistung, wenn in schriftlichen Vereinbarungen ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelvertrag gelten für den Leistungsumfang die nachfolgenden Absätze dieser Ziffer 03.

03.2_Kopfkunst erstellt bis zu 2 Entwürfe und bearbeitet einen Korrekturwunsch am ausgewählten Entwurf. Weitere Entwurfs- oder Korrekturwünsche können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. Entwürfe gibt der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen ab Vorlage durch Kopfkunst frei oder teilt detaillierte Änderungswünsche schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mit.

03.3_Für die Einhaltung rechtlicher Anforderungen (z.B. nach dem Presserecht, Telemediengesetz oder dem Datenschutzrecht) ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Für Nutzungsrechte an Marken, Fotos und Texten gilt dies nur insoweit diese Leistungen von Kopfkunst betreffen und Kopfkunst zur Prüfung dieser Leistungen auf Rechtmäßigkeit verpflichtet war.

03.4_Kopfkunst schuldet dem Auftraggeber nicht die Lieferung von Rohdaten (bspw. RAW-Bilddaten oder InDesign-Dokumente). Computerprogramme überlässt Kopfkunst im Objektcode und ohne systemtechnische Dokumentation. Die Überlassung von Quellcode bedarf der gesonderten Vereinbarung.

03.5_Websiteerstellung: Kopfkunst erstellt einen Konzeptvorschlag, der die Seitenstruktur und wesentlichen Elemente der Webseite enthält und gestaltet auf dieser Basis eine Visualisierung. Der Auftraggeber gibt dieses Konzept innerhalb von 10 Werktagen ab Vorlage frei oder teilt detaillierte Änderungswünsche schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) mit. Kopfkunst ist in der technischen Umsetzung dieses Konzepts frei. Zur Überlassung von Webspace (Hosting) sowie zur Pflege der erstellten Website ist Kopfkunst nicht verpflichtet.

03.6_Suchmaschinenoptimierung (SEO): Kopfkunst legt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der eigenen Erfahrungen nach billigem Ermessen Suchbegriffe und Kombinationen zum Einsatz bei der Suchmaschinenoptimierung fest. Kopfkunst ist frei bei der Auswahl der Internetseiten, über welche eine Verlinkung stattfindet. Der Auftraggeber akzeptiert, dass Suchmaschinen die Kriterien zur Ermittlung eines Suchergebnisses (Algorithmen, Parameter etc.) jederzeit ändern können. Kopfkunst wird die Suchmaschinenoptimierung daher nach dem Prinzip „Best Effort“ realisieren. Eine bestimmte Positionierung, Anzahl von Zugriffen oder die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolgs schuldet Kopfkunst daher ebenso wenig wie eine Auskunft über die Art und Weise der Realisierung.

03.7_Suchmaschinenwerbung (SEA): Kopfkunst übernimmt die Schaltung bezahlter Suchanzeigen oder sonstiger Suchmaschinen optimierender Kriterien (z.B. Keyword-Advertising, Paid Links). Im Rahmen des vom Auftraggeber vorgegebenen Budgets bestimmt Kopfkunst die Schaltung nach billigem Ermessen. Der Auftraggeber stimmt einer Überschreitung des monatlichen Budgets von bis zu 30 % zu, wenn gewährleistet ist, dass das vereinbarte Budget über die Vertragslaufzeit im Durchschnitt nicht wesentlich überschritten wird. Eine Gewähr für den dauerhaften Bestand Suchmaschinen optimierenden Kriterien wie Paid Links übernimmt Kopfkunst nicht.

03.8_Druckprodukte: Kopfkunst wird einen Druckauftrag erst nach Freigabe des Entwurfs durch den Auftraggeber erteilen. Vor der Freigabe prüft der Auftraggeber den Entwurf auf Fehler, insbesondere in Bezug auf Rechtschreibung, Farbvarianten und Ähnliches. Nach Druckfreigabe ist eine Haftung von Kopfkunst für einen Fehldruck ausgeschlossen.

04_ Änderungsverlangen (Change Requests)

04.1_Stellt sich im Laufe der Durchführung des Auftrags heraus, dass die ursprünglich vereinbarte Leistung geändert oder wegen verspäteter oder mangelhafter Leistungen des Auftraggebers oder Dritter angepasst werden soll oder muss, gilt Folgendes:

04.2_Eine Änderung liegt vor, wenn die Leistung, die Kopfkunst erbringen soll, sich von denjenigen Vereinbarungen unterscheidet, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden haben. Dazu gehören auch Änderungswünsche bezüglich des Zeitplans, der Mitwirkungspflichten oder sonstiger Faktoren. Die Änderung fällt nur dann in den Risikobereich von Kopfkunst, wenn Kopfkunst diese aufgrund schuldhaft fehlerhafter Planung zu vertreten hat.

04.3_Will der Auftraggeber seine Anforderungen ändern (Change Request), wird Kopfkunst dem zustimmen, soweit es für Kopfkunst insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Leistung, Terminplanung, Kosten, Koordinierung mit anderen Leistungen und Qualitätssicherung zumutbar ist. Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt, kann Kopfkunst eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine verlangen.

04.4_Der Auftraggeber wird auf Verlangen von Kopfkunst den Änderungswunsch bis zu dem Grad detaillieren, in dem auch die zu ändernde Leistung vertraglich detailliert ist. Kopfkunst wird diese Aufgabe auf Wunsch des Auftraggebers gegen Vergütung nach Aufwand übernehmen.

04.5_Änderungen sind schriftlich oder in Textform (zum Beispiel E-Mail) zu vereinbaren.

04.6_Kopfkunst ist berechtigt, Mehraufwendungen, die sich aus den vom Auftraggeber gewünschten Leistungsänderungen ergeben, unverzüglich auf der Grundlage der vereinbarten Vergütungssätze, sonst nach der jeweils aktuellen Preisliste von Kopfkunst geltend zu machen.

05_Vergütung

05.1_Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den jeweiligen Vereinbarungen. Besteht eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung nicht, ergibt sich die Höhe der Vergütung nach Aufwand aus der allgemeinen aktuellen Preisliste von Kopfkunst. Sollte die Höhe aufgrund dieser Preisliste nicht feststellbar sein, ergibt sie sich aus dem jeweils aktuellen Vergütungssystems des Bundes Deutscher Grafik-Designer (BDG) oder - bei Nutzung von Bildern - gemäß den jeweils aktuellen Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

05.2_Vorarbeiten (z. B. Konzepten, Entwürfen) sind grundsätzlich auch dann zu vergüten, wenn diese nicht weiterverfolgt werden. Zu einer unentgeltlichen Tätigkeit ist Kopfkunst nicht verpflichtet.

05.3_Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; auf Verwertungsrechte aus § 15 UrhG verzichtet der Auftraggeber, soweit diese bestehen.

05.4_Unbeschadet des Rechtes aus § 648 BGB ist Kopfkunst im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die erbrachte Leistung vollständig, im Übrigen für noch nicht erbrachte Leistung abzüglich einer Pauschale in Höhe von 25 % für ersparte Aufwendungen und/oder Erwerb auf Grund anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft zu verlangen. Dem Auftraggeber verbleibt die Möglichkeit des Nachweises, dass die Summe ersparter Aufwendung und/oder des Erwerbs auf Grund anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft oder dessen böswillige Unterlassung die Aufwendungspauschale übersteigt.

05.5_Im Zusammenhang mit Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technikbezogene Kosten (z. B. für Material, Laborarbeiten, Modelle, Requisiten, Spezialgeräte, Repros, Lithografien) hat der Auftraggeber Kopfkunst zu erstatten.

6_ Nutzungsrechtsvorbehalt, Eigentumsvorbehalt

06.1_Schuldet Kopfkunst dem Auftraggeber die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten, so steht die Einräumung oder Übertragung des jeweiligen Nutzungsrechts unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung sämtlicher Forderungen aus den Vertragsbeziehungen des Auftraggebern mit Kopfkunst.

06.2_Bis zur Erfüllung der Bedingung des Abs. 1 räumt Kopfkunst dem Auftraggeber ein Nutzungsrecht ausschließlich insoweit ein, als es zur Erfüllung des Vertragszweck zwingend erforderlich ist (z.B. Abnahmetest).

06.3_Schuldet Kopfkunst die Übertragung des Eigentums an einer Sache, so steht diese unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung sämtlicher Forderungen aus den Vertragsbeziehungen des Auftraggebern mit Kopfkunst

06.4_Soweit 2/3 des Werts aller Sicherungsrechte, die Kopfkunst nach Abs. 1 und Abs. 3 zustehen, die Summe der Kopfkunst zustehenden Forderungen gegen den Auftraggeber übersteigen, wird Kopfkunst auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

06.5_Die Eigentumsübertragung an Entwürfen, Werkszeichnungen und Konzepten ist ausgeschlossen.

06.6_Bei Weiterveräußerung – gleich, ob von Kopfkunst genehmigt oder nicht – tritt an die Stelle der vom erweiterten Eigentumsvorbehalt betroffenen Ware oder Leistung der Erlös aus der Weiterveräußerung. Diese Abtretung hat der Auftraggeber dem Erwerber gegenüber anzuzeigen.

06.7_Sofern Kopfkunst aufgrund des Eigentumsvorbehalts gelieferte Arbeiten wegen der Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs zurückverlangt, liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag.

07_Gewährleistung


07.1_Kopfkunst leistet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Abnahme, in Ermangelung einer solchen ab Ablieferung einer Leistung Gewähr dafür, dass diese Leistung entsprechend der Vereinbarung mangelfrei ist.

07.2_ Das Recht zur Selbstvornahme (§ 637 BGB) ist ausgeschlossen.

07.3_Die Freigabe zur Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Wird diese in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Kopfkunst delegiert, stellt der Auftraggeber Kopfkunst von einer etwaigen Haftung gegenüber Dritten frei.

08_Sonstiges

08.1_Auf Wunsch von Kopfkunst ist der Auftraggeber verpflichtet, Kopfkunst von vervielfältigten Werken mindesten 20 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. Kopfkunst ist berechtigt, diese zur Eigenwerbung zu nutzen.

08.2_Ist der Auftraggeber berechtigt, Rechte aus den Vertragsbeziehungen mit Kopfkunst weiter zu veräußern, so beschränkt sich die Berechtigung zur Rechtsübertragung auf die ihm von Kopfkunst eingeräumte Rechtsposition.

Teil B: Internet-Dienstleistungen

01_ Geltungsbereich

Dieser Teil gilt für alle Leistungen von Kopfkunst deren Gegenstand die Bereitstellung von Webspace (Hosting), von Internetdomains oder digitalen Zertifikaten ist.

02_Leistungsumfang

02.1_Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Öffentliche Äußerungen eines Herstellers, Kooperationspartners, deren Gehilfen oder von Kopfkunst werden nur Bestandteil der vertraglichen Leistung, wenn in schriftlichen Vereinbarungen ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelvertrag gelten für den Leistungsumfang die nachfolgenden Absätze dieser Ziffer

02.02.2_Hosting: Kopfkunst stellt die im Einzelvertrag vereinbarten Websites jeweils am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server, auf dem die Websites betrieben wird, steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die für die vereinbarte Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Kopfkunst bereitgestellt. Kopfkunst schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Auftraggebers oder von Dritten und dem beschriebenen Übergabepunkt.

02.3_Internet-Domains: Kopfkunst schuldet lediglich die Vermittlung, das heißt die Weitergabe des Registrierungs-, Änderungs-, Löschungs- oder sonstigen Auftrages, mit der entsprechenden Domain-Vergabestelle. Für die tatsächliche Vergabe einer Domain kann Kopfkunst nicht garantieren.

02.4_Digitale Zertifikate (z. B. S/MIME oder SSL): Kopfkunst schuldet lediglich die Verschaffung eines Anspruchs auf Zuteilung eines entsprechenden Zertifikates durch die jeweilige Zertifizierungsstelle entsprechend der Bedingungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle, nicht jedoch die tatsächliche Ausstellung des Zertifikats.

03_Verfügbarkeit

03.1_Ist nichts anderes bestimmt, so stellt Kopfkunst dem Auftraggeber das Hosting mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Mittel des jeweils laufenden Kalenderjahres zur Verfügung. Nicht berücksichtigt werden dabei Nichtverfügbarkeiten aufgrund von angekündigten oder dringend erforderlichen Wartungsarbeiten, dem Einspielen von Updates oder Upgrades, rechtswidrigem Verhalten Dritter (z. B. Denial-of-Service-Angriffe) und der Nutzung der Software durch den Auftraggeber in einer anderen als der bei Vertragsschluss vorausgesetzten Art und Weise, insbesondere durch ein ungewöhnlich hohes Nutzeraufkommen.

03.2_Wird die Verfügbarkeit unterschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, von Kopfkunst eine Gutschrift in Höhe von 10 % des jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelts je angebrochenem Prozentpunkt, um den die erreichte Verfügbarkeit die vereinbarte unterschreitet, zu verlangen, höchstens jedoch 50 % des jeweiligen monatlichen Nutzungsentgelts.

04_Internet-Domains

04.1_Für Internetdomains gelten zusätzlich die Bedingungen der Registry der jeweiligen Domain-Endung. Diese Bedingungen können bei der jeweiligen Betreiber-Organisation eingesehen werden, welche in der Datenbank unter https://www.iana.org einsehbar ist.

04.2_Ist nichts Abweichendes vereinbart oder ergibt sich nicht im Einzelfall eine längere Laufzeit oder Kündigungsfrist aus den Bedingungen der Registry der jeweiligen Domain-Endung, so beträgt die Vertragslaufzeit für Internet-Domains ein Jahr; wird die Internet-Domain nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

04.3_Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder erbringt er die Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so ist Kopfkunst berechtigt die betreffende(n) Domain(s) an die Domainvergabestelle zurückzugeben. Soweit dies nach den Bedingungen der entsprechenden Domainvergabestelle nicht vorgesehen oder nicht möglich ist, ist Kopfkunst berechtigt, eine Handlung vorzunehmen, welche nach den Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle der Natur der Rückgabe, wie sie für .DE-Domains bei der DENIC eG möglich ist, möglichst nahekommt. Sollte auch dies nicht möglich sein, so ist Kopfkunst berechtigt, die Domain zu löschen. Ist der Schaden bereits eingetreten (z. B. weil die Kündigungsfrist der Domain bei der jeweiligen Vergabestelle bereits überschritten ist), so ist Kopfkunst berechtigt die Domain zu löschen, wenn der Auftraggeber auf Mahnung nicht binnen 30 Tagen zahlt.

05_Vertragslaufzeit, Kündigung

05.1_Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelvertrag, haben Verträge über Dauerschuldverhältnisse oder wiederkehrende Leistungen eine Mindestlaufzeit von 12 (in Worten: „zwölf“) Monaten, beginnend mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des jeweiligen Vertrags.

05.2_Der jeweilige Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit jeweils schriftlich ordentlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere zwölf Monate und kann unter Einhaltung der vorbezeichneten Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Ende der Verlängerungszeit von jeder Partei schriftlich gekündigt werden.Bitte beachten Sie zusätzlich die Standard-SLAs unseres Hosting-Dienstleisters. Es gilt die Verfügbarkeitsklasse Fault Tolerant (FT).

Teil C: Allgemeine Bestimmungen

01_Leistungsbeschreibung, Preisliste

01.1_Vertragsbestandteil sind auch die jeweils gültige Leistungsbeschreibung sowie die aktuelle Allgemeine Preisliste von Kopfkunst. Bei Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und den AGB gehen die Regelungen der Auftragsbestätigung vor.

02_Zustandekommen von Verträgen

02.1_Die Kostenvoranschläge von Kopfkunst sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht von Kopfkunst zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet oder bestätigt worden sind.

02.2_Erst die Bestellung durch den Auftraggeber stellt einen verbindlichen Kostenvoranschlag dar. Einzelverträge kommen somit grundsätzlich erst mit der Auftragsbestätigung von Kopfkunst zustande.

03_Personal, Fremdleistungen

03.1_Die Auswahl qualifizierter Mitarbeiter zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen bleibt Kopfkunst vorbehalten. Sofern im Kostenvoranschlag konkrete Mitarbeiter genannt werden, darf Kopfkunst Personen – auch in vereinbarten Schlüsselpositionen – grundsätzlich auch ohne Einwilligung des Auftraggebers auswechseln. Kopfkunst ist auch berechtigt, in geeigneten Fällen qualifizierte Subunternehmer ohne Einwilligung des Auftraggebers einzusetzen.

03.2_Ist Kopfkunst vertraglich beauftragt, Dritte mit der Leistung für den Auftraggeber zu beauftragen (Fremdleistung), wird Kopfkunst diese Leistungen im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers vereinbaren. Für die Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen ist Kopfkunst nur verantwortlich, wenn dieses ausdrücklich vereinbart ist. Ist eine Beauftragung der Fremdleistungen nur gegen unmittelbare Vergütung (Fremdkosten) möglich, so ist Kopfkunst berechtigt, vom Auftraggeber eine entsprechende Vorschusszahlung zu verlangen und die Beauftragung bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.

04_ Vergütung

04.1_Jeder Auftrag wird nach seinen Einzelleistungen abgerechnet. Die Basis für die Berechnung bilden - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – die nachgewiesenen Arbeitsstunden sowie die nachgewiesenen Fremdkosten.

04.2_Wurde eine Pauschalvergütung vereinbart, umfasst diese nur die ausdrücklich beauftragten Leistungen. Zusätzliche Leistungen sind von der pauschalen Vergütung nicht umfasst und vorbehaltlich abweichender Vereinbarung im Einzelfalls nach der allgemeinen Preisliste zu vergüten.

04.3_Die vereinbarte Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig. Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, netto, ohne Abzüge. Eine pauschale Vergütung pro Jahr wird quartalsweise zu je einem Viertel im Voraus fällig.

04.4_Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind Abschlagszahlungen wie folgt zu leisten: 40 % bei Auftragserteilung, der Rest sofort, netto, nach Lieferung. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so ist Kopfkunst berechtigt, weitere Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.

04.5_Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils mit Zugang der Rechnung fällig.

04.6_Alle mit Kopfkunst vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

05_ Neben- und Reisekosten

05.1_Für die vertragsgemäße Abwicklung von Aufträgen mit Dritten (z. B. Angebotseinholung, Produktionsüberwachung), deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, ist Kopfkunst berechtigt, einen Zuschlag von 15 % auf den Rechnungsendpreis des Dritten zu berechnen.

05.2_Für Reisen und Fahrten, die nach Absprache mit dem Auftraggeber erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen nach der allgemeinen Preisliste berechnet.

05.3_Neben- und Reisekosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

06_ Mitwirkungspflichten

06.1_Der Auftraggeber hat Kopfkunst alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen (z.B. Zugangsdaten beim Provider) mitzuteilen und Kopfkunst bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Anweisungen sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.

06.2_Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Phasen der vertraglichen Zusammenarbeit einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der vertragsrelevante Entscheidungen selbstständig treffen und vertragsrelevante Willenserklärungen wirksam abgeben kann.

06.3_Der Auftraggeber hat die von Kopfkunst genannten Voraussetzungen für die Vertragsleistung rechtzeitig und auf die erforderliche Art und Weise bereitzustellen.

06.4_Der Auftraggeber übergibt Kopfkunst nur solche Vorlagen und Materialien, deren auftragsgemäße Verwendung und Bearbeitung keine Rechte Dritter, insbesondere solche aus Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und/oder Designrecht, verletzt. Der Auftraggeber stellt Kopfkunst insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter sowie Schäden, Aufwendungen und Kosten frei.

06.5_Störungen und/oder Mängel, deren Behebung der Auftraggeber durch Kopfkunst wünscht, wird der Auftraggeber so detailliert beschreiben und dokumentieren (z.B. durch Screenshots), dass diese identifiziert und reproduziert werden können. Soweit es dem Auftraggeber möglich und zumutbar ist, ist er zudem verpflichtet, Störungs- und Mangelursachen darzulegen und im Streitfall zu beweisen.

06.6_Der Auftraggeber führt regelmäßige Datensicherungen durch, insbesondere unmittelbar vor der Erbringung von Leistungen durch Kopfkunst.

06.7_Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der ihm übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Kopfkunst ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Auftraggeber das Arbeitsergebnis nutzt. Danach erfolgende Beanstandungen gelten als nachträgliche Änderungswünsche. Abnahmen dürfen nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.

06.8 Sonstige Anfragen von Kopfkunst, die der vertragsgemäßen Durchführung der Leistungen dienen, hat der Auftraggeber grundsätzlich innerhalb von einer Woche ab Zugang der Anfrage zu beantworten.

06.9 Vorstehende Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten.Erbringt der Auftraggeber eine Mitwirkungsleistung nicht rechtzeitig, so kommt Kopfkunst nicht in Verzug. Etwaige vereinbarte Termine zur Leistungserbringung von Kopfkunst verschieben sich entsprechend unter Berücksichtigung der Projektkapazitäten von Kopfkunst.

07_Haftung

07.1_Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haftet Kopfkunst nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

07.2_Für Schäden, die Kopfkunst oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Kopfkunst unbeschränkt. Ebenso haftet Kopfkunst unbeschränkt für Schäden wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.

07.3_In allen anderen Fällen haftet Kopfkunst nur, soweit es sich um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei vertrauen durfte („Kardinalpflicht“). Die Haftung ist insoweit der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

07.4_Kopfkunst haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre.

07.5_Die vorgenannten Haftungsausschlüsse/-begrenzungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht (z.B. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der DSGVO) entgegensteht.

08_Geheimhaltung, Datenschutz

08.1_Kopfkunst und der Auftraggeber verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Insbesondere verpflichten sich die Parteien, diesbezüglich Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen. Näheres kann in einer getrennten Vertraulichkeitserklärung geregelt werden.

08.2_Sofern erforderlich, schließen die Vertragsparteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DS-GVO.

09_Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

09.1_Gegen Ansprüche von Kopfkunst kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

09.2_Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

09.3_Der Auftraggeber darf die Rechte aus dem Einzelvertrag nur mit schriftlicher Einwilligung von Kopfkunst abtreten.

10_Erfüllungsort, Termine

10.1_Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Münster.

10.2_Termine sind nur verbindlich, soweit dies schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Verzögerungen, die Kopfkunst nicht zu vertreten hat, insbesondere im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber, verschieben sich die von der Verzögerung betroffenen Termine angemessen; die gesetzlichen Ansprüche der Parteien bleiben hiervon unberührt.

11_Schriftform, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

11.1_Der Einzelvertrag kann nur schriftlich geändert, aufgehoben oder ergänzt werden. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Im Übrigen bedürfen Erklärungen und Mitteilungen stets mindestens der Textform

11.2_Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Kopfkunst in Münster. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Kopfkunst ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß dieser AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

11.3_ Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kopfkunst und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

12_Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

12.1_Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung gemeinsam durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchsetzbaren wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Parteien nachträglich feststellen, dass der Vertrag lückenhaft ist.

Stand 31.01.2023